Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

§1 Allgemeines
Angebot und Lieferung durch die Firma HSP Schermer GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere die Geltung evtl. bestehender Einkaufsbedingungen des Bestellers, bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und anderen Unterlagen behält sich die Firma HSP Schermer GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Besteller trägt dafür Sorge, dass von ihm vorgelegte Zeichnungen nicht die Schutzrechte Dritter verletzen, eine Prüfungspflicht von HSP Schermer GmbH besteht nicht. Von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter wird die HSP Schermer GmbH freigestellt. Mitarbeiter des Unternehmens sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt eines schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise
Die Preise gelten ab Produktionsstätte Gaimersheim. Sie enthalten nicht die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung, Versand und Transportversicherung werden gesondert berechnet und ausgewiesen.

§ 4 Lieferbedingungen
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Einigung der Parteien über alle Details der Ausführung und endet mit der Fertigstellung im Werk. Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, Teillieferungen sind zulässig. Wird der HSP Schermer GmbH eine Vermögensverschlechterung des Bestellers bekannt, so ist sie berechtigt, Leistung Zug-um-Zug oder gegen Sicherheitsleistung zu verlangen oder aber die Leistung zu verweigern. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen, aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die HSP Schermer GmbH nicht zu vertreten hat, können nicht zu Regressforderungen des Vertragspartners führen, auch wenn verbindliche Fristen und Termine vereinbart worden sind. Sollten etwaige Lieferverzögerungen durch HSP Schermer GmbH nicht zu vermeiden sein, hat der Vertragspartner nochmals eine Nachfrist von 10 Tagen zu gewähren, um die Vertragserfüllung zu ermöglichen. Bei konstruktiven Änderungen durch den Kunden müssen Preise und Lieferzeiten neu vereinbart werden. Bis dahin angefallene Kosten sind zu erstatten. In den Fällen, in denen es ohne Verschulden von HSP Schermer GmbH (Auftragsstornierungen) nicht zur Lieferung der Werkstücke kommt, sind die aufgewandten Kosten zu erstatten. Die unfertigen Werkstücke werden 14 Tage nach Stornierung verschrottet bzw. auf Verlangen ausgeliefert.

§ 5 Verpackung und Transport
Die Wahl der Verpackung, Versand und Transportmittel ist – falls nicht gesondert vereinbart – der HSP Schermer GmbH überlassen. Kisten, Verschläge oder ähnliche Verpackungsteile müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Differenzen werden in Rechnung gestellt. Verpackung im Wert bis 15,00 € wird nicht zurückgenommen. Sofern sich die Grundlagen der Kalkulation ändern, behält sich HSP Schermer GmbH Preisanpassungen vor.

§ 6 Gefahrenübergang
Mit Verlassen des Werkes geht die Gefahr auf den Besteller über, dies gilt auch bei Teil- und gewünschten vorfristigen Lieferungen. Bei Verzögerungen aufgrund eines Verschuldens des Bestellers geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Transportversicherung erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Bestellers.

§ 7 Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag wird nach Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen netto fällig. Bei Zahlungsverzug berechnet HSP Schermer GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit ist HSP berechtigt, noch ausstehende Lieferung nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung vorzunehmen. Offene Rechnungen aus bereits ausgeführten Lieferungen werden zur sofortigen Zahlung fällig und berechtigen HSP zur Zurückbehaltung ausstehender Lieferungen. Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung oder Sicherheitsleistung nicht nach, ist HSP nach Setzung einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz 20% des Auftragswertes zu verlangen, die aus vorstehenden Gründen nicht mehr zur Auslieferung kam.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der HSP (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderung aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Ware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Bei der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer, steht uns das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Rechnungswertes zu, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
Der Vertragspartner hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Mängel sind umgehend der Firma HSP Schermer GmbH schriftlich mitzuteilen. HSP Schermer GmbH haftet nur für selbstverschuldete, mangelhafte Ausführung. Für Material- und Fabrikationsfehler wird nur gehaftet, soweit das verwendete Material von der HSP Schermer GmbH gestellt wurde und die Mängel bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt erkennbar waren. Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers wird nur die zeichnungsgemäße Ausführung gewährleistet.
Es wird keine Gewähr übernommen für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Vertragspartner oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder bei unsachgemäßer Lagerung. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn vom Besteller ohne Zustimmung von HSP Schermer Nachbesserungsarbeiten durchgeführt oder sonstige Veränderungen
vorgenommen wurden. Im Falle rechtzeitiger und begründeter Mängelrügen ist unter angemessener Fristsetzung HSP Schermer GmbH berechtigt, Nachbesserungen zu leisten.

§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der HSP Schermer GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien ergebenen Streitigkeiten, ist das Amtsgericht Ingolstadt.

§ 11 Es gilt das Recht der BRD